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   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1985 - 9 S 2549/84   

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https://dejure.org/1985,4424
VGH Baden-Württemberg, 30.01.1985 - 9 S 2549/84 (https://dejure.org/1985,4424)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1985 - 9 S 2549/84 (https://dejure.org/1985,4424)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 9 S 2549/84 (https://dejure.org/1985,4424)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 164
  • VBlBW 1985, 178
  • VBlBW 1985, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • StGH Baden-Württemberg, 26.10.1989 - GR 3/87

    Erledigung eines Organstreitverfahrens um Veröffentlichung eines

    Die Formulierung "identisch" in ESVGH 35, 164 bedeutet nicht "deckungsgleich" im Inhalt.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 1462/90

    Anerkennung als Berater gemäß StGB § 218b Abs 1 Nr 1, StGB § 218b Abs 2 Nr 2b

    Dies ist dem Senat aus dem Verfahren bekannt, das mit Urteil vom 30.1.1985 -- 9 S 2549/84 -- (VBlBW 85, 178, aufgehoben durch Revisionsurteil vom 15.1.1987, BVerwGE 75, 330 ff. = VBlBW 87, 330 ff.) abgeschlossen wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1991 - 9 S 2482/90

    Zum Krankenhaus im Sinne von Art 3 Abs 1 StrRG 5 F: 1976-05-18

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30.1.1985 -- 9 S 2549/84 --, VBlBW 85, 178, insoweit in Übereinstimmung mit dem Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.1.1987 (BVerwGE 75, 330/332 f. = VBlBW 87, 330) im einzelnen dargelegt, daß diese Vorschrift eine aufgrund der Bundeskompetenz in Art. 74 Nr. 19 GG rechtswirksam erlassene strafrechtsergänzende Norm ist, die zwar eine Strafrechtsnormen eigentümliche Verbotswirkung hat, die jedoch schon aus Kompetenzgründen keine außerstrafrechtliche materielle Regelung des ärztlichen Berufsrechts enthält, mithin keine exekutivische Ermächtigung der Verwaltungsbehörden, sondern allenfalls mittelbar die Exekutive und Legislative zu einem Folgeverhalten verpflichtet (vgl. VBlBW 85, 178/181).
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